0931 32 17 50

Wie kann ich mich anmelden?

Vorträge können in der Regel ohne Anmeldung besucht werden. der Eintritt wird vor Beginn der Veranstaltung entrichtet.. Für Kurse, Seminare, Tagungen und Fahrten ist eine verbindliche Anmeldung nötig. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Persönliche Anmeldung im Schröder-Haus, Wilhelm-Schwinn-Platz 3, während der Bürostunden (montags bis freitags, 9.00 bis 12.00 Uhr, und Mo/Di/Do, 14.00 bis 17.00 Uhr). Die Kursgebühr ist bei der Anmeldung in bar zu entrichten oder es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

2. Schriftliche Anmeldung (oder Fax 0931/3217517) mit Angabe von Kursnummer und Titel und Ihrer genauen Anschrift mit Telefonnummer. Dazu können Sie die im Programm eingedruckte Karte verwenden. Mit der Anmeldung erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Kursgebühren. Die Anmeldung ist nur gültig mit SEPA-Lastschriftmandat
und Unterschrift des Kontoinhabers.

3. Telefonische Anmeldung unter 0931/321750 während unserer Bürozeiten. Zur Begleichung der Kursgebühr erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Die Kursgebühr wird i.d.R. vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht.

4. Online-Anmeldung direkt über Klick auf "Anmelden" oder per Email an: mail(at)schroeder-haus.de (unter Angabe von Kursnummer, Name, Anschrift und Telefon, sowie Bankverbindung). Zur Begleichung der Kursgebühr erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Die Kursgebühr wird i.d.R. vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie eine eigene Email-Adresse angeben, erhalten Sie über  diese eine Anmeldebestätigung.

5. Anmeldebestätigung
Wir versenden keine schriftlichen Anmeldebestätigungen, außer die automatische Mail bei der Online-Anmeldung. Sie werden jedoch zuverlässig benachrichtigt, wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist oder sich Änderungen ergeben.

Datenschutzinformationen  finden Sie >> hier

Ermäßigungen

Wird eine ermäßigte Gebühr bei einer Veranstaltung gewährt, wird sie dort ausdrücklich aufgeführt. Sie gilt für Schüler, Studenten und Personen, die Grundsicherung oder ALGII beziehen, gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises.

Personen, die Grundsicherung oder ALGII beziehen, erhalten gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises auch auf Kursgebühren eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent. Ausgenommen davon sind Studienreisen, Tagesfahrten und Exkursionen.